Patientenbeurteilung
 
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Als Helfer wird zu erst beurteilt, ob der Patient lebensgefährlich verletzt ist. Akute Lebensgefahr besteht, wenn eines der drei lebenswichtigen Organsysteme geschädigt ist: Zentrales Nervensystem (Gehirn und Rückenmark), Atmung und Blutkreislauf. Um dies abzuklären müssen folgende Punkte geprüft werden:

Bewusstsein prüfen
  • Laut ansprechen
  • Schmerzreiz setzen
Spontane Lebenszeichen prüfen
  • Ohr über Nase/Mund des Patienten halten
  • Kopf mit Blick in Richtung der Brust des Patienten
  • Atmung 5 bis 10 Sekunden kontrollieren

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