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Als Helfer wird zu erst beurteilt, ob der Patient lebensgefährlich verletzt ist. Akute Lebensgefahr besteht, wenn eines der drei lebenswichtigen Organsysteme geschädigt ist: Zentrales Nervensystem (Gehirn und Rückenmark), Atmung und Blutkreislauf. Um dies abzuklären müssen folgende Punkte geprüft werden:
| Bewusstsein prüfen |
- Laut ansprechen
- Schmerzreiz setzen
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| Spontane Lebenszeichen prüfen |
- Ohr über Nase/Mund des Patienten halten
- Kopf mit Blick in Richtung der Brust des Patienten
- Atmung 5 bis 10 Sekunden kontrollieren
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